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OkayDie Ausbreitung des Coronavirus sowie die unumgänglichen Schutzmaßnahmen nehme auch auf die Wirtschaft im Bodenseekreis massiven Einfluss. Mit Sorge nehmen wir als Ihre WFB die gesundheitlichen Beeinträchtigungen Einzelner wahr. Besonders besorgt sind wir aber über die zum Teil einschneidenden wirtschaftlichen Folgen, die die notwendigen Schutzmaßnahmen haben.
Verschiedenen Institutionen haben Angebote erarbeitet, die Ihnen dabei helfen, die negativen Auswirkungen dieser Krise zu reduzieren. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes sowie für spezifische Branchen.
Hier gelangen Sie zur Corona-Checkliste der WFB
Falls Sie weiteren Informationsbedarf zu Hilfsangeboten haben, kontaktieren Sie uns: corona@wf-bodenseekreis.de
Bereits im November 2020 wurden außerordentliche Corona-Hilfen eingerichtet, die zusätzlich zu der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) und Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020) greifen. Diese außerordentliche Corona-Hilfe vom November wurde für den Dezember verlängert.
Die Überbrückungshilfe III gilt für die Monate November 2020 bis Juni 2021 und ist das Nachfolgeprogramm für die Überbrückungshilfe I und II. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist ab sofort möglich.
Die Überbrückungshilfe III verfügt im Gegensatz zu den Vorgängerprogrammen Überbrückungshilfe I und II mit der Neustarthilfe über eine gesonderte Leistung für Soloselbstständige, auf die wir hier daher explizit hinweisen.
Weiterhin wird die Überbrückungshilfe III um einen Eigenkapitalzuschuss ergänzt werden. Die Beantragung ist noch nicht möglich.
Zudem möchten wir, insbesondere mit Blick auf Betriebe der Branchen Gastronomie, Dienstleistungen und Freizeit, auf folgende Hilfsangebote Hinweisen.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat eine Übersichtsseite über akut betroffene Branchen, derzeitige Regelungen und Hilfsangebote zusammengestellt.
Das erste Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Baden-Württemberg ist zum 31.05.2020 ausgelaufen. Daher wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ein Nachfolgeprogramm aufgelegt. Diese Überbrückungshilfe II hatte eine geplante Laufzeit von September 2020 bis Dezember 2020. Die Überbrückungshilfe III (ab Januar 2021) kann derzeit beantragt werden und gilt rückwirkend ab November 2020.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des beschlossenen Konjunkturpakets eine Ausbildungsprämie eingerichtet. Damit werden finanzielle Anreize zur Einstellung von Auszubildenden geschaffen.
Darüber hinaus werden durch das Programm „Azubitransfer – Ausbildung fortsetzen“ Unternehmen in Baden-Württemberg gefördert, die Auszubildende anderer Firmen nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung übernehmen.
Durch das Förderprogramm „Azubi im Verbund - Ausbildung teilen“ können Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen.
Weiterhin wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ speziell für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Hier stehen Förderungen für Unternehmen zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Es kann eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei Anordnung zur Quarantäne von Mitarbeitern und für Selbstständige in Frage kommen (siehe auf der verlinkten Seite weit unten). Gesetzliche Lockerungen lassen eine Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes zu. Allgemeine Informationen sowie ein detailliertes FAQ hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst.
KfW-Kredite (KFW-Schnellkredit, Gründerkredit-Universell, Unternehmerkredit) können derzeit unter vereinfachten Bedingungen und schneller als üblich beantragt werden. Durch ein Programm bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen bietet die L-Bank Hilfen an. Der Verband deutscher Bürgschaftsbanken bietet Bürgschaftshilfen bei Überbrückungskrediten sowie eine Sofortbürgschaft speziell für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten an. Die Rentenbank bietet ein Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen für den Bereich Landwirtschaft, Garten- & Weinbau an.
Einigen Unternehmen war es kurzfristig möglich, neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, die Sie darin unterstützen, diese Corona-Krise besser zu meistern.