Was wird gefördert: Analyse der Mobilität; Konzepterstellung; Projektmanagement; externe Beratung; Studien und Gutachten; Umsetzungsmaßnahmen; Radabstellanlagen; Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge; je nach Zuwendungsempfänger auch Sachkosten, Gemeinkosten sowie Betriebskosten für Bewerbungs- und Kommunikationsmaßnahmen.
Wie wird gefördert: Zuschuss; Projektförderung; Anteilsfinanzierung; bei Kommunalbehörden Festbetragsfinanzierung; Förderintensitäten laut Richtlinie.
Wer wird gefördert: Arbeitgeber mit Standort in Baden-Württemberg; KMU; Großunternehmen; gemeinnützige Organisationen; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Landesbehörden.
Voraussetzungen: Standort in Baden-Württemberg; Mobilitätsmanagement-Projekt; für Investitionen Gesamtkonzept erforderlich; unterschiedliche Richtlinien für wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Institutionen; Antragsberatung empfohlen.
Weitere Informationen: /vm.baden-wuerttemberg.de