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European Recovery Programm (ERP) – Förderkredit Gründung und Nachfolge

Was wird gefördert: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und der Ausbau junger Unternehmen
Wie wird gefördert: zinsgünstiger Kredit mit bis zu fünf Tilgungsfreijahren. Der Kreditbetrag darf bis zu 35% (maximal 500.000 EUR) der förderfähigen Kosten (z. B. Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, sowie Übernahme und Beteiligung) betragen.
Wer wird gefördert: Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige), Unternehmensnachfolger/innen, junge Unternehmen
Voraussetzungen: Unternehmenssitz in Deutschland, ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragsstellers
Weitere Informationen: kfw.de

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