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Förderung Beteiligungsfinanzierung - stille Beteiligungen für eine gelungene Gründung

Was wird gefördert: Mitfinanzierung von Gründungskosten sowie der (teilweisen) Finanzierung konkreter Investitions , Innovations  und Ablösevorhaben.
Wie wird gefördert: Stille Beteiligungen bis 250 000 Euro (Existenzgründungen) bzw. 750 000 Euro (Unternehmensnachfolgen); bestehende Betriebe: bis 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Wer wird gefördert: Unternehmen in Gründung sowie bestehende kleine und mittlere gewerbliche Betriebe gemäß EU KMU Definition
Voraussetzungen: Erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept, Persönliche Garantie der Gesellschafter
Weitere Informationen: mbg-bw.ermoeglicher.de 

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