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Invest BW Innovationsförderung

Was wird gefördert: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, Geschäftsprozesse oder Service-Plattformen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung abzielen
Wie wird gefördert: mittels Zuschüsse für Einzelvorhaben bis zu 650.000 Euro; für Verbundvorhaben bis zu 1.300.000 Euro; Fördersätze variieren je nach Unternehmensgröße und den beihilferechtlichen Vorgaben
Wer wird gefördert: Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg
Voraussetzungen: ausreichende Bonität (Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig); Antragsfrist für die erste Stufe ist der 31. Oktober 2024

Weitere Informationen: invest-bw.de

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