Was wird gefördert: Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
Wie wird gefördert: prozentualer Zuschuss; je nach Mitarbeiteranzahl 10-20 %; maximaler Förderbeitrag pro Projekt mind. 200.000 € bis max. 400.000 € bzw. max. 500.000 € bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Bioökonomie
Wer wird gefördert: innovationsstarke KMU (bis 100 Beschäftigte) im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen.
Voraussetzungen: Die Bewerbung für die Förderlinie 2021 bis 2027 erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich bis zum 28. Februar 2025 (1. Runde) und zum 31. August 2025 (2. Runde) für die aktuelle 23. Auswahlrunde bewerben.
Weitere Informationen: mlr.baden-wuerttemberg.de