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Energiefahrpläne fördern, Klimaschutz im Unternehmen stärken

Was wird gefördert: Erstellung von Energiefahrplänen, externe Beratungsleistungen, Analyse von Energieeinsparpotenzialen, Nutzung erneuerbarer Energien, Abwärme-, Wärme- und Kältenutzung, Stromerzeugung und Speicherlösungen.
Wie wird gefördert: Zuschüsse zu Beratungskosten, 50 % Förderung für KMU, 30 % Förderung für größere Unternehmen, maximal 50.000 Euro Zuschuss, Antragstellung über Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Wer wird gefördert: Unternehmen aller Branchen, kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, Religionsgemeinschaften.
Voraussetzungen: Standort in Baden-Württemberg, externe Beratung nicht anderweitig gefördert, Antrag vor Projektbeginn, Einreichung über PTKA, Frist bis 15.12.2026.

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