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Förderprogramm ELR 2027

Was wird gefördert: Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Betriebsgebäude, z. B. Neubau, Erweiterung, Modernisierung oder Umnutzung bestehender Gebäude. Vorhaben, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum beitragen.

Wie wird gefördert: Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Investitionskosten. Zuschüsse bis 250.000 €, bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe (z. B. Holzbau) bis 300.000 €.

Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Insbesondere Betriebe aus Handwerk, produzierendem Gewerbe, Dienstleistungen und Tourismus.

Voraussetzungen: Das Projekt befindet sich in einer ELR-förderfähigen Gemeinde bzw. einem förderfähigen Ortsteil und trägt zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums bei. Die Antragstellung erfolgt über die Kommune; mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

Weitere Informationen: mlr.baden-wuerttemberg.de

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